Stiftungen und Spenden2021-05-31T17:39:54+00:00

Stiftungen und Spenden

Warum sollte ich ein Testament aufsetzen?

Weil Sie so Ihre persönlichen Werte auf eine geordnete Weise und in Übereinstimmung mit Ihren Prinzipien an Ihre Nachfolger weitergeben können.
Ein Testament zu verfassen bedeutet nicht, sich mit dem bevorstehenden Tod abzufinden, sondern genau die Regeln festzulegen, die man für das Wohl und den Frieden der Erben beachtet wissen möchte. Es hilft dabei, die Lebensphilosophie, moralische Werte und Gefühle zu überliefern und ermöglicht die Verteilung von Vermögenswerten in Übereinstimmung mit den Erwartungen. Ein gut formuliertes Testament oder ein Erbvertrag schafft klare Verhältnisse und hilft den Erben dabei, die Zuweisungen nach dem ausdrücklichen Willen des Erblassers und ohne Diskussionen abzuwickeln. Dies geschieht innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das Gesetz legt dafür bestimmte Grenzen fest, die nicht überschritten werden können. Diese lassen dem Erblasser aber dennoch genügend Spielraum, um darüber zu entscheiden, wie er sein Vermögen aufteilen möchte. In manchen Fällen können die vom Erbrecht aufgestellten Regeln ausreichend sein, aber wenn das Vermögen von einiger Bedeutung ist, kann es sein, dass es verwaltet werden muss, bevor es unter den Erben aufgeteilt wird. Manchmal ist selbst die Aufteilung problematisch.

Ein Testament vermindert daher Streitigkeiten zwischen den Erben, besonders, weil es den Wert der moralischen Achtung vor dem geäußerten Willen der Erben mit sich bringt.

Wie wird ein Testament geschrieben?

Obwohl jedes Land seine eigenen Regeln hat, sind diese im Allgemeinen von Land zu Land recht ähnlich und müssen beachtet werden, damit das Testament einen rechtlichen Wert hat. In der Schweiz wird das Testament bei einem Notar und in Anwesenheit von zwei Zeugen aufgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Lösung, die im Allgemeinen bevorzugt wird, wenn es Schwierigkeiten mit der Schrift des Erblassers gibt oder wenn es um komplexe Erbfälle geht. Da das Testament bei einem Notar hinterlegt wird, ist es ausgeschlossen, dass es nicht unentdeckt bleibt.

Das handschriftliche Testament wird vom Erblasser eigenhändig und ohne Notar verfasst und mit einem vollständigen Datum und einer Unterschrift versehen. Dabei sollte es leicht nachvollziehbar sein, wer es verfasst hat, idealerweise ergänzt durch die handschriftliche Anbringung von Vor- und Nachnamen. Das Risiko eines handschriftlichen Testaments, das nicht an einen Notar übergeben wurde, besteht darin, dass derjenige, der es findet, es verstecken könnte, falls er dadurch beeinträchtigt wurde. Darüber hinaus kann der Notar den Erblasser auch bei der optimalen Aufteilung des Nachlasses unter den Erben mit allen technischen und rechtlichen Aspekten beraten. Dabei sollte man an den Fall von Personen denken, die Unternehmen, Immobilien, Wertpapiere usw. besitzen.

Welche Grundregeln sollen beachtet werden?

Wie bereits erwähnt, sollte beachtet werden, dass die Regeln von Land zu Land unterschiedlich sind. Nemesis Group zählt auf das Wissen und die Spezialisten, um diesem heiklen Moment bestmöglich gegenüberzustehen. Für ausländische Personen sollte man auch die Möglichkeit in Betracht ziehen, neben dem schweizer Recht auch ein ausländisches Recht wie das des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit zu wählen. Falls man nicht wählen kann, wird in der Regel das Recht des letzten Wohnsitzstaates angewandt, bzw. des Staates, in dem der Verstorbene seine hauptsächlichen wirtschaftlichen oder familiären Interessen hatte. Insbesondere für Immobilien gelten daher die Regeln des Landes, in dem diese sich befinden, sowie auch die Erbschaftssteuern dieses Landes.

Wo kann ich nachfragen?

Es ist sicherlich sinnvoll, wenn man sich ein wenig mit dem Thema und seinen Facetten beschäftigt. Wenden Sie sich dazu an einen Fachmann, der Ihnen den in verschiedenen Ländern vorgeschriebenen rechtmäßigen Anspruch zu Gunsten direkter Erben erklären kann. In Rechtssystemen, die auf dem römischen Recht basieren, haben Kinder Rechte (die Anzahl dieser Rechte variiert jedoch von Land zu Land). Ansonsten ist es im angelsächsischen Recht nicht zwingend, einen Teil des Erbes den Kindern zu überlassen. Dabei sollte man auch steuerliche Fragen beachten, wenn Sie verhindern wollen, dass das Ergebnis Ihres Lebenswerkes in die Hände des Staates fällt. Wir stellen Ihnen gerne unser juristisches Team zur Verfügung, um jede Erbschaftssituation zu analysieren und zu optimieren. Die Schweizer Regeln können unter https://www.ch.ch/it/eredita/ heruntergeladen werden (verfügbar in 5 Sprachen).

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